St.- Aloysius-Schützenbruderschaft von 1868 Stürzelberg e.V.

SCHIESSORDNUNG FÜR DAS KÖNIGSVOGELSCHIESSEN

  1. Die Schießmeister tragen die Verantwortung auf dem Schießstand. Besonders haben sie darauf zu achten, dass die Sicherheitsbestimmungen unbedingt eingehalten werden.
  2. Jeder Schütze, der an einem Schießen teilnimmt, erkennt durch seine Teilnahme die Schießordnung und die Zt. geltenden Schießstandrichtlinien an.
  3. Den Anweisungen der verantwortlichen Schießmeister oder deren Vertreter ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Schützen, die den Anweisungen nicht nachkommen, sind sofort vom Schießen auszuschließen und des Standes zu verwiesen.
  5. Vom Schießen können auch Schützen ausgeschlossen werden,
    a) die durch leichtsinniges Hantieren mit der Waffe andere gefährden.
    b) die die geladene Waffen aus der Hand legen.
    c) die durch lautes Rufen oder undiszipliniertes Verhalten andere Schützen stören.
  6. Zielübungen dürfen nur im Schießstand mit zum Kugelfang gerichtetem Lauf durchgeführt werden.
  7. Es darf nur geschossen werden, wenn die Schießmeister oder deren Vertreter dies ausdrücklich gestatten.
  8. Die Würde eines Schützenkönigs für 1 Jahr steht jedem Mitglied zu, das nach den Satzungen der St.-Aloysius Schützenbruderschaft dazu berechtigt ist, für Glaube, Sitte und Heimat eintritt, nicht unter 25 Jahre alt und mindestens 3 Jahre Mitglied der Bruderschaft ist.
  9. Aktive Schützen, die körperlich behindert oder krank sind, oder die auf Grund ihres Alters nicht mehr sicher schießen können,  haben das Recht, ihren Schuss auf den durch ein anderes aktives Mitglied abgeben zu   lassen. Sie müssen jedoch bei der Abgabe des Schusses zugegen sein.
  10. Jungschützen unter 18 Jahren ist das Schießen untersagt.
  11. Die Pfänder werden in folgender Reihenfolge geschossen: Kopf, rechter Flügel, linker Flügel, Schweif
  12. Sobald ein Schütze ein Pfand errungen hat, kann er erst wieder auf den Königsvogel schießen.
  13. Ein Pfand gilt als abgeschossen, wenn es vom Rumpf getrennt ist, auch wenn es sich auf den Rumpf legen sollte. Ebenso gilt ein Pfand als abgeschossen, wenn es durch eine zurückschlagende Kugel vom Rumpf gelöst  wird.
  14. Das Königsvogelschießen findet am Schützenfestmontag statt.
  15. Ein Schütze, der die Königswürde der St.-Aloysius Schützenbruderschaft errungen hat, muss 5 Jahre aussetzen. Danach darf er wieder auf den Königsvogel schießen.

Stürzelberg, den 1. August 2011

Die Schießordnung der  Bruderschaft (Stand:  01.08.2011) zum Download.
Cookie Consent mit Real Cookie Banner