In §8 unserer Satzung heißt es:
Die Satzung der Bruderschaft (Stand:  27.03.2015) zum Download.

Personen, auch Nichtmitglieder, die sich um die Schützenbruderschaft außergewöhnliche Verdienste erworben haben,
können von der Mitgliederversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Zahl der Ehrenmitglieder wird auf max. 10 Lebende begrenzt. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Unsere Ehrenmitglieder

Alfred Erich Adi Gassan Gerhard Justenhoven Heinz Peters Hans-Adolf Boes
Wilfried Bordelius Georg Malskorn Peter Olaf Hoffmann Siegfried Zint
v.l.: Harald Lenden, Peter Olaf Hoffmann, Wilfried Bordelius, Marcel Peters
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