In §8 unserer Satzung heißt es:
Die Satzung der Bruderschaft (Stand:  27.03.2015) zum Download.

Personen, auch Nichtmitglieder, die sich um die Schützenbruderschaft außergewöhnliche Verdienste erworben haben,
können von der Mitgliederversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Zahl der Ehrenmitglieder wird auf max. 10 Lebende begrenzt. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Unsere Ehrenmitglieder

Alfred Erich Adi Gassan Gerhard Justenhoven Erich Läufer Heinz Peters
Wilfried Bordelius Georg Malskorn Hans Wiertz Siegfried Zint Peter Olaf Hoffmann
v.l.: Harald Lenden, Peter Olaf Hoffmann, Wilfried Bordelius, Marcel Peters
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