Beitragssatzung ab 2023

Hallo liebe Schützen,

auf der letzten Mitgliederversammlung am 24.03.2023 wurde eine Erhöhung des Jahresbeitrags um 20,- € beschlossen. Um dies für die Jungschützen abzufedern, haben wir eine weitere Betragsgruppe (J3) eingefügt und die beitragsfreie Zeit bis zum Abschluss des 17 Lebensjahres verlängert. Die Beitragslisten an die Schützenzüge werden in den nächsten Tagen per EMail verschickt. Hier nun die neue Satzung:

Beitragssatzung (gültig ab dem Beitragsjahr 2023)

1. Der Jahresbeitrag der St. Aloysius Schützenbruderschaft beträgt ist für aktive und passive Schützen identisch, die Beitragshöhe ergibt sich aus dem Alter des Mitglieds am 31.12. eines jeden Beitragsjahres:

Schützen ab 65 Jahre (S2) 84,- €
Schützen ab 25 bis 64 Jahre (S1) 104,- €
Jungschützen 23 bis 24 Jahre (J3) 52,- €
Jungschützen 18 bis 22 Jahre (J2) 30,- €
Jungschützen bis 17 Jahre (J1) Beitragsfrei

Der Beitrag kann nach Absprache mit dem Vorstand reduziert oder in teilweise in Arbeitsstunden abgeleistet werden.

2. Alle Schützen ab 16 Jahren zahlen einen jährlichen Musikgroschen in Höhe von 5,- € pro Jahr

3. Alle aktiven Schützen zwischen 18 und 64 Jahren leisten 4 Stunden Arbeitsdienst im Jahr an den von der Bruderschaft angebotenen Terminen am Schießstand oder am Schützenhaus. Der Arbeitsdienst kann wahlweise mit 5,- € je Stunde finanziell abgegolten werden.

4. Der Beitrag ist eine Bringschuld und muss spätestens bis zum 30.06. eines Jahres auf ein Konto der Bruderschaft bei der Sparkasse Neuss, IBAN DE35 3055 0000 0000 3862 50 oder VR Bank eG, IBAN DE51 3056 0548 5832 3530 10 überwiesen werden.

5. Bei Schützen, die einem Schützenzug angehören, wird der Beitrag aller Zugmitglieder in einer Summe vom Kassierer des Zuges überwiesen. Gleichzeitig ist die nach der Versammlung im März an die Kassierer / Zugführer versendete Liste der Zugmitglieder aktualisiert wieder an die Kassierer der Bruderschaft unter info@bs-stuerzelberg.de zurückzusenden.

6. Die pünktliche Überweisung des Beitrags und die Meldung der Zugmitglieder sind Voraussetzungen für die Teilnahme am Schützenfest.