In §8 unserer Satzung heißt es:
Die Satzung der Bruderschaft (Stand: 27.03.2015) zum Download.
Personen, auch Nichtmitglieder, die sich um die Schützenbruderschaft außergewöhnliche Verdienste erworben haben,
können von der Mitgliederversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Zahl der Ehrenmitglieder wird auf max. 10 Lebende begrenzt. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Unsere Ehrenmitglieder
Alfred Erich | Adi Gassan | Gerhard Justenhoven | Heinz Peters | Hans-Adolf Boes |
Wilfried Bordelius | Georg Malskorn | Peter Olaf Hoffmann | Siegfried Zint |