Fragen und Antworten

Ausstellen von Spendenquittungen
Gerne stellen wir Ihnen Spendenquittungen aus. Hierfür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Projektphase 2 muss erfolgreich gewesen sein. Ist dies nicht der Fall wird das gespendete Geld zurück gezahlt.
2) Die Spendenquittungen werden erst nach Beendigung des Crowdfunding-Projektes in Zusammenarbeit mit der VR-Bank  erstellt. Das bedeutet, dass Ihre Spendenquittung, auch wenn Sie Ihre Spende in 2017 getätigt haben, als Spende für das Jahr 2018 ausgestellt wird.

5€ Zuzahlung der VR-Bank
Diese freiwillige Zuzahlung der VR-Bank wird einmalig je Spender gezahlt.
Mehrfachspenden von einer Person werden also nur einmal bezuschusst. Dabei richtet sich die VR-Bank nach der E-Mail-Adresse/Namen des einzelnen Spenders.

Spendeneingänge über Sammlungen via Spendenbox
Spenden die zum Erhalt des Schützenhauses über Spendenboxen geleistet wurden, werden als Gesamtsumme über die Bruderschaft an die VR-Bank überwiesen.
Die Gesamtsumme wird einmalig mit 5€ von der VR-Bank bezuschusst.
Bitte füllen Sie die beiliegenden Listen zu den Spendenboxen vollständig aus. Falls das Projekt nicht zustande kommen sollte, bestätigen Sie uns so, den Verzicht auf die Rückzahlung Ihrer Spende. Spendenbeiträge aus den Spendenbox-Sammlungen können den Spendern nicht zurückerstattet werden, sondern kommen dem Verein zu Gute.

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